Familien- und Erbrecht
Mehr als Familienangelegenheiten
Auf meine Expertise im Erb- und Familienrecht verlassen sich Privatpersonen ebenso wie kleine und mittelständische Familienunternehmen aus dem Münsterland. Wenn es um inhabergeführte Unternehmen geht, können Rechtsfragen aus dem persönlichen und privaten Lebensbereich schnell über die „reine Privatsache“ hinausgehen.
Erbrecht
Im Erbrecht beraten wir zu allen Fragen – von der vorweg genommenen Erbfolge über Erbauseinandersetzungen
und Erbschaftskauf bis hin zur Testamentsgestaltung.
Unternehmensnachfolge
Verkaufen oder fortführen? Wenn verkaufen, an wen? Wenn fortführen, durch wen? Typische Fragen bei der Unternehmensnachfolge, gerade in Familienbetrieben. Meinen Mandanten stehe ich bei der Planung und Strukturierung von Nachfolgeregelungen zur Seite – sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Dabei berücksichtigt meine Kanzlei alle relevanten gesellschaftsrechtlichen sowie erb- und familienrechtlichen Gesichtspunkte.
Familienrecht
In familiären Fragen berate ich Sie bei der Konzeption und Überprüfung von Eheverträgen; bei Trennung und Scheidung setze ich Ihre Ansprüche durch. Meine Kanzlei hilft bei der Klärung von Unterhaltsfragen zwischen Ehegatten und zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Im Verhältnis zwischen Eltern und Kindern oder sonstigen Verwandten strebe ich zunächst eine gütliche Einigung, schon allein im Interesse evtl. vorhanderner Kinder an.
Die Interessen meiner Mandanten vertrete ich selbstverständlich auch vor Gericht.
Auf Wunsch werde ich außerdem auf der Grundlage meiner Erfahrung in der Vermittlung von Streitfragen (Mediation) tätig,
denn eine Einigung ohne Gerichtsverhandlung ist häufig für alle Beteiligten kostengünstiger und Nerven schonender,
weshalb ich rate, stets diesen Weg zumindest zu versuchen.
Rat vom Anwalt
Darum sollten Sie ein Testament machen:
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Sie erhalten eine Beratung, in der Sie die Möglichkeit haben, sich selbst über Ihre Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich Ihres Nachlasses auseinanderzusetzen.
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Ihr eigener authentischer Wille wird zum Ausdruck gebracht und rechtsgültig umgesetzt.
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Sie schützen Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Staates (Behindertentestament), bzw. Sie erwägen eine Übertragung zu Lebzeiten: Stichwort 10-Jahresfrist.