Immobilienrecht
Die Kanzlei Bechtloff hat neben dem allgemeinen Zivilrecht
einen Schwerpunkt im Bereich Immobilienrecht.
Im Immobilienrecht geht es in erster Linie
um rechtliche Probleme oder Beratungsbedarf
bei der vertraglichen Gestaltung und der Durchsetzung
sowie der Abwehr von Ansprüchen.
Rechtsfragen sind auf diesem Gebiet häufig sehr komplex
und von erheblicher finanzieller Tragweite.
Mit fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung ist meine Kanzlei
deshalb auf diesem Gebiet ihr zuverlässiger Partner:
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Allgemeines Immobilienrecht
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Maklerrecht
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Wohnraummietrecht (siehe auch Miet- und Pachtrecht)
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Gewerberaummietrecht
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Wohnungseigentumsrecht
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Kauf und Verkauf von Immobilien (neu oder gebraucht) und Grundstücken / Vertragsgestaltung und –beratung
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Vermietung und Kündigung – gewerblich / privat
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Mängel: Gewährleistung / Haftung / Anfechtung / Minderung und Nachbesserung
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Forderungen aus Leistungen und Honoraren
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Erbengemeinschaften (siehe auch Erbrecht)
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Eigentümergemeinschaften / Teilungsvereinbarungen
Möchten Sie persönlich mit mir sprechen, dann können Sie mich gerne in meinen Kanzleiräumen in Senden, 10 km südlich von Münster gelegen, besuchen. Meine Büroräume liegen im Ortskern von Senden, direkt am Rathausparkplatz. Telefonisch erreichen Sie mich unter 02597 / 96280.
Rat vom Anwalt
zum Thema
Immobilienkauf
In jedem Fall gilt, ob Gestaltung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrags: nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit mir auf, wenn Sie einen Entschluss mit großer finanzieller Tragweite fassen möchten, insbesondere dann, wenn Sie auch nur den Hauch eines Zweifels hegen. Nur so lassen sich Schäden oft im Vorfeld abwenden oder minimieren.
Besonders beim Immobilienkaufvertrag achte ich darauf,
dass alle für Sie vorteilhaften Punkte und Klauseln geregelt werden – bevor der Kaufvertrag vom Notar beurkundet wird!
Sie möchten einen Kaufvertrag notariell beurkunden? Die Immobilie Ihren Erben übertragen? Klicken Sie auf den rechten Button.