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Medizinrecht

Meine Kanzlei bietet Ihnen die Beratung und Vertretung zu den Themen Medizinrecht und Patientenrecht an.

Arzthaftung

Medizinrecht ist ein sehr ernst zu nehmendes Thema, da es bei der Vielzahl von Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte zu Behandlungsfehlern kommen kann, die selbstverständlich Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Mandanten haben. Die Gesundheit ist unser höchstes Gut und das möchten wir unversehrt wissen. Das dem Arzt oder Zahnarzt entgegen gebrachte Vertrauen kann durch aufgetretene Kunstfehler geschmälert werden, sodass wir uns im Bereich des Arzthaftungsrechtes befinden und Sie als Mandant Anlass haben, gegen den Arzt oder Zahnarzt vorzugehen. Wir werden mit Ihnen gemeinsam sorgfältig zunächst den Sachverhalt klären, zum Beispiel durch Einholen der Patientenakte oder eines Gutachtens. Diese objektive Sachlage gibt dann Auskunft über rechtliche Möglichkeiten bei der Durchsetzung. Hierbei sind verständlicherweise Fristen zu beachten.

Nach der Feststellung des Sachverhaltes werden wir ein außergerichtliches Verfahren anstreben mit der Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung. Falls dieses nicht gelingen sollte, ist der Klageweg der nächste Schritt. Selbstverständlich geschieht dieses ausschließlich in Abstimmung mit Ihnen. Wir geben Ihnen also Informationen zum Verfahrensablauf und zu rechtlichen Möglichkeiten, auch hinsichtlich einer Schlichtung.

Wenn Sie also den begründeten Verdacht haben, dass Ihrem behandelnden Arzt oder Zahnarzt ein Kunstfehler unterlaufen sein könnte, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an meine Kanzlei.

Vorsorgevollmachten


Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie vertreten darf.
Sie vermeiden eine gerichtliche Betreuung. In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie medizinisch versorgt werden. Sie können es verhindern, wenn Sie nicht dauerhaft von Maschinen abhängig sein möchten. Sie schaffen für Ihre Angehörigen Klarheit und schützen Ihre Nächsten auf diese Weise in einer ohnehin schon schwierigen Situation. 
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen können eine gesetzliche Betreuung verhindern. Als Vorsorgeanwalt gestalte ich mit Ihnen eine rechtssichere Vorsorgevollmacht und eine gute Patientenverfügung.

Weitergehende Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie auf den Webseiten des Notariats

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